zu einer ernsthaften und nachhaltigen Hochschulausbildung gehört auch die
Teilnahme an den für die Erlangung der angestrebten beruflichen Qualifikation
erforderlichen Prüfungen. Wegen Nichterscheinens zur Prüfung kann
das Kind einer Kindergeldempfängerin seinen Prüfungsanspruch in seinem
Studiengang verlieren und nach Auffassung des Bundesfinanzhofs die Mutter
zugleich den Kindergeldanspruch.