mit dem Jahressteuergesetz 2020 sollen neue Anreize für das Ehrenamt
gesetzt und Vereinfachungen erreicht werden. Durch eine
Erhöhung des Freibetrags für Übungsleiter auf 3.000 Euro und eine
Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro soll der Einsatz
ehrenamtlich Tätiger gewürdigt werden.