November2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Jahressteuergesetz 2020 sollen neue Anreize für das Ehrenamtgesetzt und Vereinfachungen erreicht werden. Durch eine Erhöhung des Freibetrags für Übungsleiter auf 3.000 Euro und eine Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro soll der Einsatzehrenamtlich Tätiger gewürdigt werden.

Zudem soll ab 2021 die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometervon 30 auf 35 Cent steigen, von 2024 an noch weiterauf 38 Cent pro Kilometer. Geringverdiener sollen eine sog. Mobilitätsprämiebekommen.

Der Bundesrat hat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung  für Elektrofahrzeuge gebilligt. Reine Elektrofahrzeuge, die inder Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden bzw. werden, sind damit weiterhin von der Kfz-Steuer befreit.

Lesen Sie außerdem über steuerliche Auswirkung beim Arbeiten im Ausland, warum Vermieter haushaltsnahe Dienstleistungen nur mit Nachweis geltend machen können und über die Bemessungsgrundlagefür die Grunderwerbsteuer beim Grundstückserwerb.

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Ihr Team der Steuerkanzlei Surrer

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