Sehr geehrte Damen und Herren,

die Unwetterereignisse mit Hochwasser im Juni/Juli 2021 haben viele Regionen in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Die Finanzministerien der betroffenen Bundesländer haben aktuelle Katastrophenerlasse verabschiedet, denen das Bundesministerium der Finanzen zugestimmt hat. Darin werden u. a. diverse steuerliche Erleichterungen für von den Unwetterereignissen Betroffene geregelt.
Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem das Bundesfinanzministerium Ende 2020 schon mehr Zeit für die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2019 eingeräumt hat (bis zum 31. August 2021), muss die Erklärung für den Veranlagungszeitraum 2020 erst am 31. Oktober 2021 beim Finanzamt eingegangen sein. Drei Monate später als üblich. Bei steuerlicher Vertretung ist sogar eine Verlängerung bis Mai 2022 möglich.

Juli 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und nicht mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte von vielen mit Spannung erwartet werden.

Juni 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus umsatzsteuerlichen Versandhandelsumsätzen werden zum 01.07.2021 sog. Fernverkäufe. An die Stelle der nationalen Lieferschwellen tritt eine europaweit einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 Euro. Unternehmer können ihre im EU-Ausland steuerpflichtigen Fernverkäufe über
den sog. One-Stop-Shop melden.

Mai 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Regelungen zu Sachbezügen verschärft. Das Bundesfinanzministerium bezieht in einem Schreiben umfangreich Stellung zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug und zeigt anhand von verschiedenen Beispielen auf, welche Leistungen und Gutscheine bzw. Geldkarten als Sachbezug und welche als Geldleistung zu qualifizieren sind.

März 2021

Zur Einkommensteuer gibt es erwartungsgemäß immer viele Fragen.
Geht es doch darum, die Besteuerung des Verdienstes gering zu halten. Daher finden Sie auch in dieser Monatsinformation interessante Urteile und Beiträge zur Einkommensteuer.

April 2021

Bitte beachten Sie, dass der zeitliche Aufschub für die Umrüstung elektronischer Kassen auf TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) endet. Die Nichtbeanstandungsregelung der Länder läuft grundsätzlich zum 31.03.2021 aus. Grundsätzlich deshalb, da nach einer erstmaligen Fristverlängerung bis zum 30.09.2020 die zweite Fristverlängerung zum 31.03.2021 ausläuft.
Die Corona-Pandemie und die damit verbundene Schließung von Schulen und Kitas bringt viele berufstätige Eltern in eine schwierige Situation. Der Bundesrat hat deshalb ein Gesetz gebilligt, mit dem der Anspruch auf Kinderkrankengeld 2021 erweitert werden soll.
Fast das gesamte Jahr über haben die Corona-Krise und die damit verbundenen
(steuer-)rechtlichen Änderungen die Berichterstattung geprägt.
Es verwundert daher nicht, dass zum Jahresende und darüber hinaus die
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise und die häufig dadurch bedingten
steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel einen Schwerpunkt
dieser Monatsinformation bilden.
Der Bundesfinanzhof hat einige interessante Entscheidungen in der jüngsten Vergangenheit getroffen. So beispielsweise zu Sponsoringaufwendungen als Betriebsausgaben eines Freiberuflers zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen.
mit dem Jahressteuergesetz 2020 sollen neue Anreize für das Ehrenamt
gesetzt und Vereinfachungen erreicht werden. Durch eine
Erhöhung des Freibetrags für Übungsleiter auf 3.000 Euro und eine
Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro soll der Einsatz
ehrenamtlich Tätiger gewürdigt werden.
wer kennt es nicht? Eine Fliese im Badezimmer muss ersetzt werden, die
Dachrinne wurde schon länger nicht mehr gereinigt, die Waschmaschine
streikt. Derartige sog. Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen,
die im Haushalt des Steuerpflichtigen vorgenommen werden,
können unter engen Voraussetzungen den Einkommensteuerbetrag um bis
zu 1.200 Euro senken.
3 von 4