Juli 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesrat hat am 10.06.2022 zahlreichen steuerrechtlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise zugestimmt, die der Bundestag am
19.05. beschlossen hatte und die durch den Finanzausschuss in einigen we-sentlichen Punkten verändert wurden. Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfe-gesetz sollen erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen, die verlän-gerte Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer bis Dezember 2022 und Vor-schriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus in Kraft treten.

Das Finanzgericht Nürnberg entschied, dass eine Dachreparatur nicht im Zu-sammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage steht und daher keine Vorsteuerverrechnung stattfinden kann. Das Finanzgericht Nieder-sachsen entschied zur Umsatzsteuerpflicht bei Lieferungen von PV-Strom. Das Finanzgericht Münster versagt generell die Steuerfreiheit für Energie-lieferungen, die im Zusammenhang mit steuerfreien Wohnungsvermietun-gen erfolgen.

Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer.

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Wir beraten Sie gerne.
Ihr Team der Steuerkanzlei Surrer

Monatsinformation-Juli-2022

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